Stellungnahme der OÖ. Umweltanwaltschaft

HR Dipl.-Ing. Dr. Martin Donat

Land Oberösterreich
Energie AG Oberösterreich Erzeugung GmbH, Linz
Neubau Wasserkraftwerk Weißenbach
Bad Goisern am Hallstättersee
Vorverfahren gemäß § 4 Abs. 1 UVP-G 2000

Mit Schreiben vom 4. November 2020 (AUWR-2019-261120/25) hat die UVP-Behörde die Unterlagen der Energie AG Oberösterreich Erzeugung GmbH über die Errichtung des Kraftwerks Weißenbach im Rahmen eines Vorverfahrens gemäß § 4 UVP-G 2000 übermittelt. Der Neubau des Laufkraftwerks Weißenbach (Bad Goisern) wurde als Ersatzneubau für das Ausleitungskraftwerk Lauffen (Bad Ischl) eingereicht und soll im Zuge der Projektumsetzung mit einem Hochwasserschutz-Projekt für die Ortsteile „Wildpfad“ und „Anzenau“ (Gemeinde Bad Goisern) kombiniert werden. Dazu nimmt die Oö. Umweltanwaltschaft, wie folgt, Stellung:

Teil D:
Abschließende Beurteilung

Der Neubau des Kraftwerks mit Wehranlage, 880 m neuer Damm, 1,5 km neue Stauhaltung, 1,24 km neue Unterwassereintiefung, eine massive Sohlrampe im Bereich der Weißenbachbrücke und dem Auflassen des Lauffener Mühlbachs stellen einen groben Eingriff in das Gewässersystem der Traun dar – einem Bereich zwischen KW Bad Goisern bis Anzenauerpolster, in dem die Fischbestandsaufnahme einen guten Zustand ausweist.

Die Restbestände des Gehölzsaums am orographisch rechten Ufer werden der Errichtung der Begleitdämme, des Radwegs und eines Entwässerungsgrabens geopfert. Revitalisierungen eines Auenbereichs am linken Ufer werden in den bis dato vorliegenden Unterlagen keine gesetzt. Die Uferaufweitungen im Unterwasser sind linksufrig vergleichsweise gering. Die geplante Sohlrampe im Bereich der Weißenbachbrücke ist eine massive technische Umgestaltung der Traunsohle. Die Ufer werden mit massiver Verbauung ausgeführt werden müssen und die ohnehin schon eingeengte Traun wird zu einer begrünten Abflussrinne degradiert.

Überlegungen, anstelle eines Laufkraftwerks ein Ausleitungskraftwerk zu errichten, wurden offenbar wegen eines Abschneidens des Unterwasserkanals vom Restflusssystem auf Grund der Führung in Seeton verworfen.

Durch das Vorhaben kommt es zu einer grundlegenden Umgestaltung der Fließgewässerlandschaft in diesem Abschnitt weg von mehr Naturnähe hin zu einer harten Überprägung des Flusslaufs. Die gewässerökologische Gesamtsituation wird durch das Vorhaben nicht verbessert, sondern es können lediglich eingriffsmindernde Maßnahmen vorgesehen werden.

Das nun vorliegende Projekt ist ein in den vorhandenen Flussschlauch gezwängtes Laufkraftwerk, das bis dato keine der in den Vorgesprächen andiskutierten Begleit- und Verbesserungsmaßnahmen berücksichtigt hat. Es stellt eine lediglich aus bautechnischer und
energiewirtschaftlicher Sicht im Rahmen der geologischen Zwänge optimierte Lösung dar.

Möglichkeiten ökologischer Ausgleichsmaßnahmen werden bis dato höchstens ansatzweise ergriffen, großteils aber völlig ignoriert. Lässt die auf Grund wasserrechtlicher Vorgaben ohnehin zwingenden Maßnahmen der Herstellung der Durchgängigkeit für Fische außer Acht, bleiben einige den (beengten) Stauraum strukturierende Maßnahmen und die Anbindung von Nebengewässern als ökologischer Beitrag übrig.

Angesichts der Eindämmung der Traun, der Unterwassereintiefung, der massiven breiten und sehr langen Sohlrampe und der damit verbundenen harten Ufer stellt das Vorhaben aus gewässerökologischer und landschaftsökologischer Sicht eine massive Verschlechterung dar, die in dieser nun vorliegenden Form weder zeitgemäß, noch mit Klimaschutzgründen oder anderen öffentlichen Interessen gerechtfertigt werden kann.

Da ökologische Kosten und energiewirtschaftlicher Nutzzungen in keinem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen, ist das Vorhaben in seiner derzeitigen Form aus Sicht der Oö. Umweltanwaltschaft nicht bewilligungsfähig.

Mit freundlichen Grüßen!

Der Oö. Umweltanwalt:

Dipl.-Ing. Dr. Martin Donat

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